Benutzt ihr eure Helmhalterung?

Begonnen von Mietzekatze, 27. März 2007, 20:25

Lufti

Was denn nun, erst schreibst du
"Kurzparkzone gilt nur für mehrspurige!
Nicht (mehr) für Moppeds!" dann wieder
"Offiziell gilt die Kurzparkzone für Moppeds auch..."   (rofl)

Kuck mal hier:
[url]http://www.fahrtipps.de/frage/motorrad-parkschein.php

:D da kannst du auch das finden:


Der Sinn oder Unsinn dieser Regeln hat aber nun wirklich nichts mehr mit der Helmhalterung zu tun  (rofl)

Grüße vom Jens.

zoki_yu

So ein Bremsscheibenschloß sehe ich zum ersten Mal :-))

Gruß
Zoki
Echte Männer essen keinen Honig!
Echte Männer kauen Bienen!


Mietzekatze

also man muss den Parkausweis bzw die -scheibe halt sichtbar am Mopped anbringen.
Da sie dir aber immer geklaut werden kann oder wegfliegen oder wie auch immer, dürfte es schwer fallen, das Gegenteil zu beweisen.
aber Fakt laut meiner Fahrschule ist, dass es Pflicht ist.
LG
Sweet sweet Gwendoline.....

Cello1

ZitatLaure87 schrieb am 01.04.2007 19:58 Uhr:
Nö, bei uns gilt es NICHT.
Und bei euch ganz sicher auch nicht.
Ist ja unmöglich, wie soll denn das auch gehn mit der Parkuhr bein Mopped?

Ich kenn das auch so!
1. einmal stellst du dein Moped viel platzsparender ab, als ein Auto und 2. wo sollst dir wirkich die Parkscheibe hinlegen?
Wenn du ein Naked Bike hast, tust du dich bei der Scheibe bzw. Cockpit schon etwas schwer! Und Parktickets die zum bezahlen sind - die fliegen davon!!
Hat dich schon mal wer gestraft??
Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!

Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.
(Konrad Adenauer)

ramirez

also in wien gibts keine kurzparkzone für bikes soweit ich informiert bin. es wird in den verordnungen eindeutig von mehrspurigen fahrzeugen gesprochen. ich habe aber auch keine passgae gefunden, wo einspurige per definitionem von der parkgebühr ausgenommen sind.
built for comfort - not for speed !

Mietzekatze

gestraft noch nicht, ich kenn auch keinen der es macht, aber laut meiner Fahrschule ist es Pflicht. Werde da mal nachfragen müssen...sicherheitshalber.....

Sweet sweet Gwendoline.....

claudschi

soweit ich weiß ist das bei uns so:
du musst NIX bezahlen, darfst aber auch die maximale Parkdauer nicht überschreiten.

Ich hab allerdings noch nie gehört, dass bei uns einer ein Knöllchen deswegen bekommen, weil er seine Maschine zulange abgestellt hatte.
Man könnte aber mal beim ÖAMTC-Rechtsverdreher anfragen. Vielleicht wissen die Bescheid.
Nicht alles was 2 Backen hat ist ein Gesicht!

Stjopa

In Deutschland braucht man auch am Zweirad Parkscheibe, Parkschein etc. (Verstöße werden in manchen Bundesländern oder Gemeinden aber nicht geahndet),
in Österreich dagegen ganz offiziell nicht.
Schiach is praktisch. (Laure)

Lorenz



ich habe heute mit der Bußgeldstelle der Stadt Flensburg telefoniert und mich nach der Sachlage erkundigt.

Ein Motorrad, dass auf einem kostenpflichtigen Parkplatz parkt muss genau wie alle anderen Parker einen Parkschein kaufen und diesen am Fahrzeug anbringen. Die Ausrede 'ja wie denn ohne dass er evtl. geklaut wid' gilt nicht.

Dieser Parkschein besteht aus zwei Teilen. Der größere Teil muss beim Fahrzeug bleiben und den abgetrennten kleineren Teil kann man an sich nehmen und behalten. Wenn ein Motorradfahrer ein Knöllchen bekommt, weil er ohne Parkschein auf einem solchen Parkplatz steht (weil der Parkschein geklaut wurde), kann er mit der kleineren Hälfte des Parkscheines nachweisen, dass er unschuldig ist. Das Bußgeldverfahren wird dann niedergeschlagen.

Das gleiche Problem haben auch die Cabriofahrer.

So wird es jedenfalls in Flensburg gehandhabt.

Lorenz

Stjopa

Interessant ist aber nun wirklich Luftis Vermutung:
Stehen zwei Moppeds zusammen auf einem kostenpflichtigen Parkplatz, müssen dann beide einen Parkschein haben?
Ich würde wirklich auch vermuten, dass ja.

Umgekehrt ist es in Österreich: Die müssen wie gesagt keinen Schein haben, müssen sich aber dafür platzsparend zusammen stellen!

was mag wohl sinnvoller sein? (rofl)
Schiach is praktisch. (Laure)

Stjopa

Zitatramirez schrieb am 02.04.2007 08:47 Uhr:
ich habe aber auch keine passgae gefunden, wo einspurige per definitionem von der parkgebühr ausgenommen sind.
§25 österr. StVO: Kurzparkzonen
(3) Beim Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges in einer Kurzparkzone hat der Lenker das zur Überwachung der Kurzparkdauer bestimmte Hilfsmittel bestimmungsgemäß zu handhaben.
Schiach is praktisch. (Laure)

RAMA

habe gerade mal gestöbert und die Deutsche STVZO konsultiert:
im Text werden keine Motorräder ausgeschlossen!

Der zweite Link geht zu einem Hersteller diebstahlsicherer Parkscheiben - aber das kann man ja auch selbst herstellen: seht selbst.

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_13.php

http://www.hfonline.de/Kfz-Zubehor/Parkscheibe/hauptteil_parkscheibe.html

Gruß
Bernadette

Gast

Leute, was macht Ihr Euch das so schwierig? Einfach ein paar Meter weiterfahren und schön auf dem Bürgersteig parken...

Viele Grüße
 Holger

Laure87

Also ich hab ja kaum Ahnung was da in Deutschland so abläuft, aber ich war mit meinem Mopped in der Stadt, auf meinem Stammparkplatz (auch Kpz) , wenn ich was zuerledigen hab.
Da kommt plötzlich eine männliche Zettelpuppe daher.
Ich hab gleich mal gefragt, wie das so ist.
Er gab mir eine klare Antwort:
NEIN, es gilt in Österr. nicht für Motorräder! Auch in der Gebührenpfichtigen nicht.

claudschi

ha! Hoch lebe Österreich!!!
Nicht alles was 2 Backen hat ist ein Gesicht!