Nein heißt es zum glück nicht. Immer wenn es heißt, neue Abgasnorm oder Geräuschpegelmaximum wird gesenkt, haben die Fahrzeuge, die die neuen Richtlinien nicht erfüllen können Bestandschutz. Sonst würde man ja nie alte Bikes, Autos oder sonst welche KFZ auf der Straße sehen. Bestes Beispiel dafür sind die Motorräder aus den 80 zigern oder noch älter. Diese sind deutllch lauter als die 90 ziger Neuzulassungen, einfach deshalb weil ein Gesetz des Lärmschutzes irgendwann meinte nur noch dB bis an die rund 90 db sind zulässig für Neufahrzeuge.
Uns wird es dahingehend was angehen, das wir irgendwann mal mehr Steuern zahlen dürfen, weil wir die vorschriebene Euro 2 ja nicht erreichen. Aber bei dann vielleicht 10 oder 12 Euro pro 100 ccm³ Steuern wäre das immernoch o.k.! Kurz gesagt. Erfüllt man bestimmte Normen nicht, heißt das aber nicht das wir das Fahrzeug nicht mehr führen dürfen (Bestandschutz). Es äußert sich dann meist aber bei den Unterhaltskosten.
Gruß Daniel, der erst wieder next WE posten kann