Beleuchtungsvorschriften?!

Begonnen von randygoat, 18. Februar 2004, 22:22

randygoat

Hiho!

Ich wollte mal gerne wissen wie das beim Motorrad mit der Beleuchtung ganz genau aussieht. Ich spiele nämlich mit dem Gedanken mit an meine CB 500 einen anderen Scheinwerfer anzubauen. Dazu habe ich ein paar Fragen:

Braucht man beim Motorrad Fern-, Abblend- und Standlicht? Oder ist das Standlicht nicht nötig?

Was zählt überhaupt als Standlich? Wie hell, wie groß?

Und darf das eine andersfarbige ?Scheibe? haben?

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.

Randygoat

skyliner2

Hi randygoat!

Schau mal unter //www.stvzo.de -> StvZo, §49a und §50.
Standlicht ist soweit ich weiß Vorschrift. In weiß. Da kann man leider kaum tricksen. Klar kannst Du über Dein Standlichtbirnchen eine farbige Silikonkappe (ATU) stülpen, damit es andersfarbig leuchtet. Zulässig ist das allerfdings nicht, und bringen tut's auch nicht viel. Denn mit eingeschaltetem Scheinwerfer siehst Du das Standlicht fast gar nicht, und ohne Abblendlicht darfst Du nicht fahren. Also sieht man's nur, wenn das Moped mit Standlicht steht. Und wann ist denn das der Fall?

Meines Wissens sind Fernlicht, Abblendlicht und auch Standlicht Vorschrift. Beim Standlicht bin ich mir aber nicht 100%ig sicher. Aber mal ne grundsätze Frage: Warum willst Du denn nen anderen Scheinwerfer dranbauen? Dann sieht man doch den ganzen Kabelsalat dahinter! Wichtig: Beim neuen Scheinwerfer drauf achten, daß der ein E-Zeichen hat, also parktisch TÜV-frei ist. Und stell ihn nach dem Anbau vernünftig ein!

Im Zweifelsfall, wenn Du nicht weiterkommst, frag einfach mal beim TÜV nach. Denn wenn die sagen, das geht, dann müssen sie es auch abnehmen...

Grüße
Sky
Biker sind rücksichtslos. Egal, von hinten kommt eh nix.