Gesetz

Begonnen von Gast, 10. Mai 2004, 23:37

Gast

guten abend! ich wollte euch fragen was eigentlich passiert wenn ich ein auspuff ohne abe habe und dabei von der polizei erwischt werde!     (probezeit zu ende)

Frank

Offene Anlage ohne Zulassung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubniss des Motorrades!
dh. lt. Bussgeldkatalog

"178 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 50 €
3 Pkt. "

und dann noch 20EUR wegen "219 Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20 € "


Mit Gruß Frank
Freundin CB500 PC26
Me Ducati ST4S

skyliner2

Und KEIN Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls - nicht zu vergessen!

Grüße Sky
Biker sind rücksichtslos. Egal, von hinten kommt eh nix.