Offene Anlage ohne Zulassung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubniss des Motorrades!
dh. lt. Bussgeldkatalog
"178 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 50 €
3 Pkt. "
und dann noch 20EUR wegen "219 Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20 € "
Mit Gruß Frank