Autor Thema: Gesetz  (Gelesen 1729 mal)

Gast

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Gesetz
« am: 10. Mai 2004, 23:37 »
guten abend! ich wollte euch fragen was eigentlich passiert wenn ich ein auspuff ohne abe habe und dabei von der polizei erwischt werde!     (probezeit zu ende)

Offline Frank

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Gesetz
« Antwort #1 am: 11. Mai 2004, 10:46 »
Offene Anlage ohne Zulassung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubniss des Motorrades!
dh. lt. Bussgeldkatalog

"178 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 50 €
3 Pkt. "

und dann noch 20EUR wegen "219 Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20 € "


Mit Gruß Frank
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Offline skyliner2

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Gesetz
« Antwort #2 am: 11. Mai 2004, 11:41 »
Und KEIN Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls - nicht zu vergessen!

Grüße Sky
Biker sind rücksichtslos. Egal, von hinten kommt eh nix.