Hallo,
irgendwie hängt ihr jetzt am Fliegenfänger!!
"Wer Glückwünsche nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft."
Gruß
TW
Zu Weihnachten, spätestens zum nächsten GG-Treffen, bekommen aber alle Beteiligten, die dann in der jeweiligen JVA einsitzen, ein Päckchen von mir (eine Feile für die Fussnägel)!