Autor Thema: ramirez auf der schnauze  (Gelesen 12203 mal)

Offline Stjopa

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ramirez auf der schnauze
« Antwort #30 am: 10. April 2006, 11:41 »
Hallo Lucas,

gut, dass Dir nicht mehr passiert ist und das alles so mehr oder weniger glimpflich geregelt werden konnte. Ich wünsch Dir gute Besserung!

Dass Du zur Nachschulung musst, ist leider gut möglich, schließlich war das ein von Dir verursachter Verkehrsunfall - selbst wenn nur Du allein dabei zu Schaden gekommen bist. Hat Dir Grün-Weiß direkt schon ein Ticket ausgestellt? Da kommt's dann wohl auf die Höhe an.

Grüße
   Steffen
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ramirez auf der schnauze
« Antwort #31 am: 10. April 2006, 12:27 »
Hallo Lucas,

diesen Salmon habe ich leider auch Easy-rider senden müssen, dem sie sicherlich  schon einen Warnschuß vor den Bug gesetzt haben....!

Wenn Dein "Ticket" - falls Du überhaupt eines bekommen hast - unter 40 Euro liegt, kommt m.E. auch nichts mehr auf Dich zu!

Aber mit der Schulter und der Wiederinstandsetzung der Maschine bist Du ja auch bereits reichlich bedacht worden... - und hast trotzdem noch Schwein gehabt!


Gruß

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Hallo,

das wird auf dich zukommen:

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot




Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !



--------------------------------------------------------------------------------

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus



--------------------------------------------------------------------------------

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.




--------------------------------------------------------------------------------

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


--------------------------------------------------------------------------------

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.

Gruß

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Offline der_lucas

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ramirez auf der schnauze
« Antwort #32 am: 10. April 2006, 13:14 »
vielen dank!

Zitat
dass Du noch eigenhändig schreiben kannst
besser wäreeinhändig, anstatt eigenhändig :)

mir geht es soweit auch wieder ganz gut, nur schmerzen die gedehnten bänder und kram noch.
bußgeld hab ich vor ort keins bekommen.
da heißt es wohl abwarten und tee trinken. viel mehr kann ich zur zeit eh nicht machen.

morgen lass ich mich zum polo oder louis kutschieren, und da wird dann erstmal eingekauft.
meine neue auspuffdichtung ist heute auch gekommen. an dieser stelle nochmal ein großes lob an tw!

Offline der_lucas

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ramirez auf der schnauze
« Antwort #33 am: 11. April 2006, 12:13 »
sooo
heute habe ich post von grün weiß bekommen.
sie wollen mir eine ordnungswiedrigkeit, aufgrund zu schnellen, unangepassten fahrens anhängen.
binnen der nächsten 14 tage muss ich dazu stellung beziehen.
als beiplatt sind die verschiedenen angaben zum ankreutzen wie:
verweigere meine aussage
gestehe die ordungswiedrigkeit
gestehe nicht...

was meint ihr wie ich da am besten rauskomm?
also es war eine 50er zone, und ich war schon ein kleinbischen zu schnell.
hätten sie mich geblitzt hätte es nicht für einen punkt gelangt.
in dieser einen kurve war der straßenbelag aber teileise sehr schlecht.
in den vorherigen war dires nicht der fall.
kann man aufgrund dessen von unangepasster geschw. reden?
ich habe die geschw. ja den vorherigen kurven angepasst.

ach die bullen haben auch bilder vom unfallort gemacht, aber mein kumpel und ich wissen nichtmehr genau wovon genau. den graben auf jeden fall, aber ob die auch die straße fotographiert haben weiß ich nicht.
ich werd morgen aber mal hinfahren, und mir die stelle mal anschaun

Offline Stjopa

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ramirez auf der schnauze
« Antwort #34 am: 11. April 2006, 12:26 »
Zitat
8 Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren      

8.1 trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) 50 € und 3 Pkt. , Vergehen nach Kategorie "A" zur Fahrerlaubnis auf Probe

8.2 in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung 35 €

Ist jetzt halt die Frage, ob die was nach 8.1. dazudichten. Die 35 Euro nach 8.2 würde ich dagegen anstandslos bezahlen.

Grüße
   Steffen
Schiach is praktisch. (Laure)

Offline der_lucas

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ramirez auf der schnauze
« Antwort #35 am: 11. April 2006, 12:40 »
Zitat
Ist jetzt halt die Frage, ob die was nach 8.1. dazudichten. Die 35 Euro nach 8.2 würde ich dagegen anstandslos bezahlen.

Grüße
   Steffen
35,- ohne punkte, das echt perfekt.
die hätten die kohle in 5 min.
mein vater ist mal im märz bei glatteis mit dem auto in den graben.
==> 3 punkte + saftiges bußgeld
das war auch unangepaqsste geschw.
(die 5 tage vorher war es kein bischen gefrohren, also konnte man auch nicht direkt an diesem tag damit rechnen, da es nur 1 oder 2° kälter waren...

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ramirez auf der schnauze
« Antwort #36 am: 11. April 2006, 14:44 »
Hallo Lucas,

auch am Unfallort sollte man mit Äußerungen gegenüber der Trachtengruppe vorsichtig sein.
Dies gilt auch für das übersandte Formular. Falls Du es ausfüllst, überlege Dir genau was Du da auf das Papier bringst - nicht selber frei Haus ans Messer liefern ( Kopie fertigen ).
Und frag doch auch beim ADAC nach oder habt ihr evtl. auch eine Rechtsschutzversicherung?!

Viel Erfolg!

Gruß

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ramirez auf der schnauze
« Antwort #37 am: 12. April 2006, 12:27 »
Hallo Lucas,

anbei noch weitere "Munition":


Recht zu schweigen

Die wichtigste und grundlegendste Regel im Umgang mit der Polizei lautet immer: Sagen Sie zur Sache niemals auch nur ein einziges Wort - es sei denn, Sie kommen unzweifelhaft nur als Zeuge in Frage.

Geben Sie nicht früher als unbedingt nötig Ihre Verteidigungsstrategie preis! Halten Sie sich zurück! Lassen Sie sich erst die Waffen Ihres Gegners (z.B. die Beweise der Bußgeldbehörde) zeigen, bevor Sie überlegen, was Sie dem entgegen zu setzen haben! Halten Sie sich Optionen offen! Wenn Ihr Gegner weiß, wie Sie sich verteidigen, wird er sich darauf einstellen.

Übrigens: Zur Sache gar nichts zu sagen, kann und darf man nicht zu Ihren Lasten werten. Aber zur Sache ein bisschen, aber nicht alles, zu sagen, kann und darf als s.g. "beredtes Schweigen" zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

Hinweis: Sofern Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen, kann dieser Akteneinsicht nehmen und Sie anschließend beraten, wie Sie sich verhalten sollen, insbesondere ob Sie sich zur Sache äußern sollen oder nicht.


Anhörung

Im Bußgeldverfahren erfolgt die Anhörung des Betroffenen in der Regel schriftlich. Das heißt, dass der Betroffene von der Polizei oder der Bußgeldbehörde ein mit "Anhörung" überschriebenes Schreiben erhält. Bereits mit dem Absenden des Anhörungsschreibens unterbricht die Bußgeldbehörde die 3-monatige Verjährung, d.h. die Verjährungsfrist von 3 Monaten beginnt neu zu laufen. (Ob das Anhörungsschreiben beim Betroffenen tatsächlich ankommt, ist gleich.)

Ob es klug ist, sich im Rahmen der Anhörung zur Tat zu äußern, ist von Fall zu Fall verschieden. In der Regel - und vor allem in Verkehrsunfallsachen!! - sollte man von seinem Recht Gebrauch machen zu schweigen.
Auch in dieser Phase des Verfahrens kann die Behörde noch das Bußgeldverfahren einstellen. Wenn sie es nicht tut, erlässt sie einen Bußgeldbescheid und stellt ihn dem Betroffenen zu.


Viel Erfolg!


Gruß

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Offline ramirez

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ramirez auf der schnauze
« Antwort #38 am: 13. April 2006, 08:51 »
hallo lucas !

ich bin zwar rechtlich ungebildet und als solches sicherlich keine geeignete person diesbezüglich empfehlungen zu geben, aber eine detaillierte sachverhaltsdarstellung kann sicher nicht schaden. meiner erfahrung nach verhält es sich so, dass irgendein technokrat dem es eigentlich egal ist, wie die dinge ablaufen - hauptsache er hat deinen fall von tisch - sich nur nach beiliegenden fakten hält.  je mehr für dich spricht umso besser. die dinge einfach nur laufen zu lassen geht meistens nicht so gut aus.
hatte diese erfahrung gemacht, da mein zwergerl einmal eine anzeige wegen fahrerflucht aufgebrummt bekam, weil sie in panik in der rushhour in wien nach einem kleinen blechschaden nur an den straßenrand fahren wollte, was sie mit dem anderen unfallteilnehmer auch so ausgemacht hatte und der andere sofort abbog und sie auf der nächsten polizeiwache angezeigt hatte.

danach habe ich eine detaillierte sachverhaltsdarstellung eingereicht und es wurde gottseidank zu ihren gunsten entschieden.

hatte auch mal einen verkehrsunfall und erhielt die rechnung für den sachverständigen schon zwei monate vor der verhandlung. am tag der verhandlung musste ich feststellen, dass weder mein anwalt genau für meinen fall vorbereitet war (gehn´s setzen wir uns am gang nochmal zusammen und besprechen die fakten), noch wusste der sachverständige, worum es eigentlich ging(hauptsache die rechnung war beglichen). die fotos, die die gendarmerie am unfallort gemacht hatte, waren verschwunden... nur die fotos, die ich dabei hatte und meine ausführungen konnten mich vor dem schlimmsten bewahren, denn alle waren erfreut, dass es überhaupt einen anhaltspunkt gab, der zu einer entscheidung führen konnte. ich habe vielleicht augen gemacht.

wir haben galube ich viel zu naive vorstellungen, wie die dinge ablaufen...
ich wünsche dir viel glück.

prinzipiell finde ich, dass jeder weiss, wie schnell man mit einem 2rad auf der schnauze liegen kann, auch wenn man sich innerhalb der vorsichtstoleranz bewegt. bei meinem sturz war ich 30 kmh schnell und somit 20 unter der erlaubten höchstgeschwindigkeit - soll ich jetzt bridgestone verklagen, weil der reifen nicht gehalten hat, nur damit man mir keine fahrlässigkeit anhängen kann ?
hinter jeder kurve kann ein unüberwindbares hindernis lauern oder eine hinterhältige bodenwelle oder sonsts was...
mit fahren auf sicht würden wir mancherorts unter der schrittgeschwindigkeit liegen... ;)
built for comfort - not for speed !

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ramirez auf der schnauze
« Antwort #39 am: 13. April 2006, 10:58 »
Hallo,

mit dem "Mut" oder besser der Einsicht - bei überschaubaren Verstößen - vor Ort einen Fehler einzugestehen ohne Lamentieren und Schuldzuweisungen, habe ich - unterm Strich gesehen -  positive Erfahrungen gemacht und ein möglicher Spielraum wurde zu meinen Gunsten genutzt ( freundliche Ermahnung, Auslegung als Ordnungswidrigkeit.... ).

Kommt aber "Papier" ins Spiel, werde ich für meine Person sehr vorsichtig ( sich nicht selbst um Kopf und Kragen reden und schreiben ).


Gruß

TW


Ich habe noch einen kleinen Test - vor Jahren - in Erinnerung, bei dem die Teilnehmer sich über Stunden hinweg fehlerfrei mit ihren Fahrzeugen im Straßenverkehr bewegen sollten - es ist keinem gelungen!